Diebstahl, Raub, Betrug
Die Tatbestände Diebstahl, Raub und Betrug sind die häufigsten Vermögensdelikte. Speziell der Betrug ist ein sehr vielseitiges Delikt, für das unzählige Begehungsformen denkbar sind – vom sogenannten „Neffentrick“ bis hin zum Sozialbetrug sind viele Spielarten möglich. Der Vorwurf des Betrugs ist schnell erhoben – etwa, wenn man während eines laufenden AMS-Bezugs ins Ausland fährt und vergisst, dies zu melden. Auch in diesen Fällen zahlt es sich aus, rasch einen versierten Rechtsanwalt zu kontaktieren, um möglicherweise bereits zu Beginn des Verfahrens auf eine Einstellung hinzuwirken.
Was ist Diebstahl?
In § 127 Strafgesetzbuch (StGB) wird der Diebstahl geregelt. Wer einem anderen eine fremde Sache mit dem Vorsatz wegnimmt, sich durch die Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, begeht einen Diebstahl und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten zu bestrafen.
Ist der gestohlene Gegenstand mehr als EUR 5.000,– wert, drohen bis zu drei Jahre Strafe, bei mehr als EUR 300.000,– bis zu zehn Jahre.
Strafen von mehr als sechs Monaten drohen auch, wenn der Diebstahl als Einbruchsdiebstahl, also etwa in eine Wohnung begangen wird oder wenn er gewerbsmäßig verübt wird, das heißt, um sich dadurch ein fortlaufendes Einkommen zu verschaffen.
Was versteht man unter Raub?
Der Raub wird in § 142 StGB definiert und ist im Wesentlichen ein Diebstahl, der durch Einsatz einer Drohung oder von Gewalt verübt wird. Er ist mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht.
Wird der Raub mit einer Waffe begangen, spricht man von schwerem Raub (§ 143 StGB), für den ein bis 15 Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können. Hat der Raub den Tod eines Menschen zur Folge, kann sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen.
Welche Strafe gibt es bei Betrug?
Den Betrug, geregelt in § 146 StGB definiert das Gesetz wie folgt: „Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt.“ Dafür droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate. Strengere Strafen von bis zu zehn Jahre können verhängt werden, wenn der Schaden mehr als EUR 300.000,– beträgt (schwerer Betrug, § 147 StGB).
Wenn Sie weitere Fragen zu diesen Delikten haben, nehmen Sie am besten Kontakt mit mir auf!