Rechtsanwalt für Strafrecht
in 1080 Wien

Das Strafrecht in Österreich ist ein komplexes Rechtsgebiet, das eine hohe Fachkompetenz erfordert. Als Rechtsanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie mit einer strafrechtlichen Angelegenheit konfrontiert sind.

Strafrechtliche Angelegenheiten benötigen Kompetenz, um eine erfolgreiche Verteidigung sicherzustellen!

  • Ihr Sohn/Freund/Bruder wurde verhaftet?
  • Ihrem Angehörigen droht der Maßnahmenvollzug?
  • Ihr Angehöriger wurde bereits eingewiesen?
  • Sie haben eine Ladung von der Polizei erhalten?
  • Die Polizei will Ihre Wohnung durchsuchen?
  • Sie wurden bereits verurteilt und möchten das Urteil bekämpfen?
  • Sie wurden Opfer einer Straftat?
Mag. Raoul Warnung - Rechtsanwalt 1080 Wien

Mag. Raoul Warnung

Rechtsanwalt und Spezialist für Strafrecht.

Telefonische Beratung vom Strafrecht-Spezialisten:

RAWLAW – Mag. Raoul Warnung:
Ihr Anwalt für Strafrecht in Wien

Gerade im Strafrecht in Österreich ist es besonders wichtig, möglichst schnell einen kompetenten Rechtsanwalt zu kontaktieren, um weitere Nachteile zu verhindern. So kann zum Beispiel eine unüberlegte Aussage bei der Polizei im weiteren Verfahren nur noch schwer „repariert“ werden.

„Generell gilt: sagen Sie bei der Polizei nichts, ohne zuerst mit Ihrem Verteidiger gesprochen zu haben!“

Ganz wichtig: Das gilt auch, wenn Sie genau wissen, dass Sie unschuldig sind! Lassen Sie sich von der Polizei nicht unter Druck setzen!

Von der optimalen Vorbereitung der Hauptverhandlung über das effektive Verfassen von Rechtsmitteln bis hin zur Suche von Nachbetreuungs- und Therapieplätzen – ich stehe als Rechtsanwalt in Wien verlässlich an Ihrer Seite und kämpfe mit vollem Einsatz für Ihre Rechte!

Einweisungen und Maßnahmenvollzugsrecht

Der Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Strafgesetzbuch (StGB) ist für jene Personen vorgesehen, die unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Beeinträchtigung eine Straftat begangen haben. Ergibt sich im polizeilichen Ermittlungsverfahren ein solcher Verdacht, gibt die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag, um den Geisteszustand des Beschuldigten zu prüfen. Das Ergebnis dieses Gutachtens beeinflusst den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Gerade in Fällen, in denen eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug im Raum steht, ist es besonders wichtig, möglichst rasch einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Ich habe jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und weiß genau, was in solchen Fällen zu tun ist.

Ist Ihr Angehöriger bereits in den Maßnahmenvollzug eingewiesen worden, unterstütze ich ihn dabei, eine bedingte Entlassung zu erwirken. Dafür braucht es ein entsprechendes stabiles Umfeld – den sogenannten „sozialen Empfangsraum“ – in den der Untergebrachte entlassen werden kann. Ich kann Ihnen mit meinem Netzwerk dabei helfen, die Grundlagen dafür zu schaffen.

Diebstahl, Raub, Betrug

Die Tatbestände Diebstahl, Raub und Betrug sind die häufigsten Vermögensdelikte. Speziell der Betrug ist ein sehr vielseitiges Delikt, für das unzählige Begehungsformen denkbar sind – vom sogenannten „Neffentrick“ bis hin zum Sozialbetrug sind viele Spielarten möglich. Der Vorwurf des Betrugs ist schnell erhoben – etwa, wenn man während eines laufenden AMS-Bezugs ins Ausland fährt und vergisst, dies zu melden. Auch in diesen Fällen zahlt es sich aus, rasch einen versierten Rechtsanwalt zu kontaktieren, um möglicherweise bereits zu Beginn des Verfahrens auf eine Einstellung hinzuwirken.

Was ist Diebstahl?

In § 127 Strafgesetzbuch (StGB) wird der Diebstahl geregelt. Wer einem anderen eine fremde Sache mit dem Vorsatz wegnimmt, sich durch die Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, begeht einen Diebstahl und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten zu bestrafen.
Ist der gestohlene Gegenstand mehr als EUR 5.000,– wert, drohen bis zu drei Jahre Strafe, bei mehr als EUR 300.000,– bis zu zehn Jahre.

Strafen von mehr als sechs Monaten drohen auch, wenn der Diebstahl als Einbruchsdiebstahl, also etwa in eine Wohnung begangen wird oder wenn er gewerbsmäßig verübt wird, das heißt, um sich dadurch ein fortlaufendes Einkommen zu verschaffen.

Was versteht man unter Raub?

Der Raub wird in § 142 StGB definiert und ist im Wesentlichen ein Diebstahl, der durch Einsatz einer Drohung oder von Gewalt verübt wird. Er ist mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht.

Wird der Raub mit einer Waffe begangen, spricht man von schwerem Raub (§ 143 StGB), für den ein bis 15 Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können. Hat der Raub den Tod eines Menschen zur Folge, kann sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen.

Welche Strafe gibt es bei Betrug?

Den Betrug, geregelt in § 146 StGB definiert das Gesetz wie folgt: „Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt.“ Dafür droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate. Strengere Strafen von bis zu zehn Jahre können verhängt werden, wenn der Schaden mehr als EUR 300.000,– beträgt (schwerer Betrug, § 147 StGB).

Wenn Sie weitere Fragen zu diesen Delikten haben, nehmen Sie am besten Kontakt mit mir auf!

Körperverletzungen

Was ist eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinn?

Darunter versteht man einerseits Verletzungen am Körper, zum Beispiel, Schnitte, Prellungen oder Knochenbrüche. Andererseits sind von diesem Tatbestand auch Schädigungen der Gesundheit umfasst, so etwa das Verabreichen eines Betäubungsmittels an das Opfer ohne dessen Wissen – Stichwort: „K.O.-Tropfen“.

Rechtliche Formen der Körperverletzung:

Das Strafgesetzbuch kennt sechs verschiedene Delikte, die unterschiedliche rechtliche Formen der Körperverletzung unter Strafe stellen. Je nach Schwere der Folgen unterscheidet sich die Höhe der Strafe.

Gerade wenn es um eine versuchte Körperverletzung geht, nehmen Polizei und Staatsanwaltschaft oft die schwerwiegendste Form dieses Delikts an. Hier ist es äußerst hilfreich, einen Verteidiger an Ihrer Seite zu haben, der die Dinge in die richtige Perspektive rückt.

Unterschiedliche Formen von Körperverletzungen:

  • Die (einfache) vorsätzliche Körperverletzung ist in § 83 StGB geregelt und ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
  • Hat die Körperverletzung eine Gesundheitsschädigung von mehr als 24 Tagen zur Folge oder ist sie „an sich“ schwer, spricht man von schwerer Körperverletzung, die in § 84 geregelt ist. Diese ist zumeist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bedroht. Von einer „an sich schweren“ Verletzung oder Gesundheitsschädigung spricht man zum Beispiel bei Brüchen (größerer) Knochen, etwa eines Arms oder Beins.
    Eine Besonderheit ist, dass eine Körperverletzung an einem Beamten rechtlich immer als schwere Körperverletzung gewertet wird.
  • Handelt der Täter nicht vorsätzlich, sondern ist – vereinfacht gesagt – unvorsichtig und verletzt er einen anderen am Körper, so spricht man von einer Fahrlässigen Körperverletzung (§ 88 StGB). Häufige Anwendungsfälle sind Verletzungen im Straßenverkehr. Die fahrlässige Körperverletzung ist grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
    Handelt der Täter nicht grob fahrlässig und die verletzte Person mit dem Täter verwandt oder verschwägert und ist aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit einer anderen Person von mehr als vierzehntägiger Dauer erfolgt oder der Täter ein Angehöriger eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes und ist die Körperverletzung in Ausübung seines Berufes zugefügt worden, so ist der Täter nicht zu bestrafen.

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Nötigung, gefährliche Drohung und Stalking

Eine Drohung ist schnell ausgesprochen: nicht umsonst ist das Delikt der gefährlichen Drohung die in Österreich jährlich am häufigsten angezeigte Straftat. Strafbar ist sie aber nur, wenn sie ernstlich und gefährlich ist. Ob das der Fall ist, ist natürlich in jedem Einzelfall gründlich zu prüfen. Oft sind unbedachte Äußerungen, die man im Zorn tätigt, nicht ernst gemeint. Das muss man jedoch gut argumentieren können, weshalb es auch in solchen Fällen ratsam ist, einen versierten Rechtsanwalt bereits der Einvernahme bei der Polizei beizuziehen.

Was versteht man unter Nötigung?

Wann spricht man von einer Nötigung (§ 105 StGB)? Wenn man jemanden mit Gewalt oder gefährlicher Drohung dazu bringen möchte, etwas zu tun oder zu unterlassen, verwirklicht man das Delikt der Nötigung. Dieses ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bestraft. Droht man mit besonders verwerflichen Dingen, wie zum Beispiel dem Tod, beträgt die Strafdrohung drei Jahre.

Was ist eine gefährliche Drohung?

§ 107 StGB regelt die gefährliche Drohung. Diese unterscheidet sich von der Nötigung nur dadurch, dass es dem Täter hier nicht darum geht, dass das Opfer etwas tut. Dieses soll „nur“ in „Furcht und Unruhe“ versetzt werden, wie es das Gesetz nennt.

Damit sie strafbar ist, muss die Drohung gefährlich und ernstlich sein. Das zu beurteilen, ist nicht immer leicht und erfordert vom Rechtsanwender manchmal besonderes Argumentationsgeschick.

Für die gefährliche Drohung gilt ein Strafrahmen von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen. So wie bei der Nötigung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn zum Beispiel mit dem Tod gedroht wird.

Was ist Stalking?

Was der Volksmund als „Stalking“ bezeichnet, nennt § 107a StGB „Beharrliche Verfolgung“. Darunter versteht man das Verfolgen einer Person, in einer Weise, die geeignet ist, diese in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen. Das kann etwa durch persönlichen Kontakt („Auflauern“) oder durch wiederholte Anrufe oder Handynachrichten geschehen. Die beharrliche Verfolgung ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bedroht.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesen Delikten haben, nehmen Sie am besten Kontakt mit mir auf!

Sexualstrafsachen

Das Sexualstrafrecht umfasst unter anderem Delikte wie Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch von Minderjährigen, sexuelle Belästigung – oft etwas verharmlosend als „Po-Grapscher-Paragraph“ bezeichnet – und auch die pornographische Darstellung Minderjähriger.

Sexualstraftaten gehören sicher zu den am schwierigsten zu verteidigenden Fällen, da diese Delikte von der Öffentlichkeit besonders stark geächtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Opfer Kinder oder Jugendliche sind.

In diesen Angelegenheiten bedarf es besonders viel Fingerspitzengefühls, um vor Gericht die richtigen Worte zu finden. Weil bei solchen Delikten zudem oft besonders hohe Strafen drohen, sollte ein Strafverteidiger möglichst früh eingebunden werden.

§ 201 StGB Vergewaltigung

Wohl jedem bekannt ist die Vergewaltigung (§ 201 StGB). Juristisch versteht man darunter die durch Drohung, körperliche Gewalt oder Entzug der Freiheit erzwungene Duldung des Sexualakts. Darunter fällt sowohl Vaginal-, Anal- als auch Oralverkehr.

Die Vergewaltigung ist mit Freiheitsstrafe von zwei bis zehn Jahren bedroht. Zusätzlich gibt es mehrere sogenannte Qualifikationen, die zu höheren Strafdrohungen führen, so etwa, wenn das Opfer durch die Tat längere Zeit in einen qualvollen Zustand versetzt wird.

§ 207a StGB Pornographische Darstellungen Minderjähriger

Bereits der Besitz von pornographischem Material, auf dem Personen unter 18 Jahren abgebildet sind, ist gemäß § 207a StGB strafbar. Je nachdem, ob die dargestellten Personen unter 14 Jahre alt sind oder nicht, unterscheidet sich die Höhe der angedrohten Strafe. Das Gesetz differenziert bei der Strafdrohung auch zwischen bloßen Konsumenten, jenen, die mit derartigem Material handeln und solchen Personen, die Kinderpornographie herstellen. Im schlimmsten Fall drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

§ 218 StGB Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen

In § 218 StGB stellt der Gesetzgeber die sexuelle Belästigung unter Strafe. Häufigster Anwendungsfall ist heutzutage die „intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle“ einer Person, wodurch diese in ihrer Würde verletzt wird. Diese Straftat ist mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesen Delikten haben, nehmen Sie am besten Kontakt mit mir auf!

Jugendstrafrecht

Die Verurteilung eines Jugendlichen kann weitreichende Folgen für das weitere Leben mit sich bringen. So kann eine Vorstrafe, die im Strafregister („Leumundszeugnis“) aufscheint, zu Problemen bei der Arbeitssuche führen. Eine einmalige, unbedachte Handlung sollte einem Heranwachsenden nicht das Leben verbauen. Wenn Ihr Kind in Schwierigkeiten mit der Polizei steckt und rasche, effiziente Hilfe benötigt, dann sind Sie bei mir genau richtig.

Das Jugendstrafrecht kennt keine eigenen Straftaten, sondern sieht spezielle Vorschriften für Jugendliche zwischen 14 und 18 und sogenannte junge Erwachsene (unter 21-jährige) vor. Dazu zählen vor allem die geringeren Strafdrohungen für sämtliche Delikte, wobei meistens die Untergrenzen der Strafdrohungen entfallen und die Obergrenzen halbiert werden. Eine lebenslange Freiheitsstrafe darf gegen einen Jugendlichen nie verhängt werden.

Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Darüber hinaus kennt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) einige andere Möglichkeiten, wie ein Strafverfahren ohne eine Strafe enden kann – so etwa durch einen Schuldspruch ohne Strafe.

Im Strafverfahren gegen einen Jugendlichen wirkt oft auch die Jugendgerichtshilfe mit. Dies ist eine Behörde mit speziell ausgebildeten Sozialarbeitern, die mit den Eltern die Lebens- und Familienverhältnisse, die persönliche Entwicklung und alle anderen Umstände erheben, die zur Beurteilung einer Straftat relevant sind.

Haben Sie noch Fragen zum Jugendstrafrecht? Nehmen Sie am besten Kontakt mit mir auf!

Opfervertretung

Sie sind Opfer einer Straftat geworden, zum Beispiel, weil Sie am Körper verletzt wurden? Dann können Sie sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen. Ich nehme als Ihr Vertreter Ihre Rechte als Opfer wahr und mache Ihre Schmerzengeld- und Schadenersatzansprüche geltend. Oft wird dem Opfer im Strafverfahren nur ein geringes Schmerzengeld zugesprochen, jedoch kann es anschließend in einem Zivilverfahren den restlichen Betrag einklagen. Sofern im Strafverfahren festgestellt wurde, dass der Täter schuldig ist, ist dieses Urteil bindend. Der Täter kann daher im folgenden Zivilverfahren nicht mehr einwenden, dass er unschuldig sei und Ihnen daher kein Schmerzengeld schuldet.

Die Opferrechte sind aber nicht nur finanzieller Natur. Um Ihre größtmögliche Schonung im ohnehin belastenden Strafverfahren zu gewährleisten, beantrage ich stets eine abgesonderte Vernehmung vom Täter. Wenn das Delikt Ihre Privatsphäre betroffen hat, kann zudem der Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt werden.

Sie haben weitere Fragen zur Opfervertretung? Nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit mir auf!

Vertrauen Sie auf Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien

Mein Name ist Mag. Raoul Warnung. Ich bin Ihr Anwalt für alle strafrechtlichen Angelegenheiten in Wien und Umgebung. Mein Leistungsspektrum umfasst folgende Punkte:

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