Anwalt für Arzthaftung und Medizinrecht in Wien

Wenn Sie sich von einem Arzt oder in einem Krankenhaus behandeln lässt, gehen Sie zu Recht davon aus, dass Ihnen dort geholfen wird. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass ein Patient aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers einen Schaden erleidet. Dies hat auch damit zu tun, dass Krankenhäuser und Ärzte heutzutage unter immer höheren (Kosten-) Druck als früher stehen, was natürlich das Auftreten von Behandlungsfehlern begünstigt.

Mag. Raoul Warnung: Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftung

Rechtsanwalt und Spezialist für Medizinrecht in 1080 Wien

Mehrjährige Erfahrung im Bereich Medizinrecht

Ansprechpartner für Ihre Patientenrechte in ganz Österreich

Kompetent, unkompliziert und persönlich

Mag. Raoul Warnung - Rechtsanwalt 1080 Wien

Mag. Raoul Warnung

Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht.

Telefonische Beratung:

Was sind ärztliche Behandlungsfehler?

Dazu zählen vor allem:

  • eine falsche Diagnose
  • mangelhafte Aufklärung des Patienten durch den Arzt über die Risiken der Behandlung
  • fehlerhafte, das heißt, nicht nach den Regeln der Kunst (daher der Name „Kunstfehler“) durchgeführte Operationen oder Heilbehandlungen

In den vergangenen Jahren haben die Gerichtsverfahren zugenommen, in denen über die Haftung eines Arztes abgesprochen wurde.

In diesen Verfahren stehen medizinische Sachfragen im Vordergrund, weshalb den Sachverständigen eine besonders wichtige Rolle zukommt. Daher ist es ratsam, in solchen Fällen bereits vor Einbringung einer Klage medizinische Sachverständige mit ihren Fachkenntnissen heranzuziehen. Dadurch ist es möglich, zu beurteilen, ob eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Falls nicht, bleibt Ihnen ein unnötiger Prozess erspart.

Sie wurden möglicherweise falsch operiert und überlegen rechtliche Schritte gegen das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt?

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Arzthaftung bei Aufklärungsfehlern

Da die meisten Eingriffe heutzutage technisch korrekt, also nach den Regeln der Kunst, durchgeführt werden, kommt dem Aufklärungsfehler mittlerweile eine große Bedeutung zu. Die rechtswirksame Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung setzt die ihr vorausgegangene ausreichende Aufklärung des Patienten voraus.

Aufklärung über mögliche Gefahren und schädliche Folgen

Diese umfasst die Pflicht, den Patienten über Art und Schwere sowie über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung oder ihrer Unterlassung aufzuklären. Die Aufklärung soll den Patienten in die Lage versetzen, in Kenntnis der wesentlichen Umstände und Folgen der in Aussicht genommenen Behandlung die Tragweite seiner Erklärung zu überschauen.

In der Praxis werden für die Aufklärung oft Formulare, Merkblätter und Aufklärungsbögen verwendet, die jedoch nicht das persönliche Gespräch ersetzen können.

Klärt der Arzt beispielsweise nicht über die typischen Risiken einer Operation auf und verwirklicht sich bei dem Eingriff ein derartiges Risiko, dann haftet der Arzt, obwohl er die Operation einwandfrei durchgeführt hat!

Beweislast im Arzthaftungsprozess

Der Geschädigte muss den Schaden, das Vorliegen eines Kunstfehlers und die Ursache oder die Mitursache beweisen. In einem Gerichtsverfahren muss zudem der Arzt (und nicht der Patient) beweisen, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Das ist eine Ausnahme von der Regel, wonach der Geschädigte die für ihn günstigen Tatsachen im Prozess beweisen muss.

Sie wurden mangelhaft über die Risiken eines Eingriffs aufgeklärt?

Arzt klagen in Österreich

Wenn Sie glauben, dass ein Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft in Österreich Fehler oder Versäumnisse begangen hat, die zu Schäden oder Verletzungen geführt haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Wenn Sie einen Arzt in Österreich klagen möchten, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Medizinrecht wenden.

Ich, Mag. Raoul Warnung, kann Ihnen dabei helfen, Ihre Chancen zu bewerten und Ihre rechtlichen Optionen zu verstehen. Ich werde gemeinsam mit Ihnen eine rechtliche Strategie entwickeln, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen und den Fall nötigenfalls vor Gericht zu bringen, damit Sie Ihre verdiente Entschädigung erhalten.

Kompetente Verteidigung Ihrer Rechte als Patient

Wenn Sie in Österreich überlegen, einen Arzt zu klagen, stehe ich Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung. Als erfahrener Anwalt für Medizinrecht verfüge ich über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in Arzthaftungsfällen. Ich helfe Ihnen, Ihre rechtlichen Optionen zu verstehen, Ihre Ansprüche zu bewerten und Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten.

Kontaktieren Sie mich noch heute, um eine Erstberatung zu vereinbaren und Ihre Rechte durchzusetzen!

Arzthaftungsrecht Rechtsanwalt
Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht

Schadenersatz: Ansprüche bei der Arzthaftung

Dem Patienten steht zum einen ein Schmerzengeld für die erlittenen Schmerzen zu. Des Weiteren kann der Patient jene Heilungskosten als Schadenersatz verlangen, die ihm durch den Behandlungsfehler – etwa für nötig gewordene Folgeoperationen – zusätzlich entstanden sind.

Ist der Patient selbstständig erwerbstätig, kann er seinen Verdienstentgang geltend machen.

Darüber hinaus kann der geschädigte Patient auch Pflege-, Betreuungs- und Haushaltshilfekosten sowie Kosten einer notwendigen Adaption der Wohn- und sonstigen Lebensverhältnisse (z.B. Kfz-Umbau, Hausumbau) verlangen.

Führt der Behandlungsfehler zu einer nachteiligen Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes eines Patienten, kann unter gewissen Umständen auch ein angemessener Entschädigungsbetrag zugesprochen werden (Verunstaltungsentschädigung).

Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftung, Patientenrechte und Medizinrecht in Wien

Als Spezialist und Anwalt für Medizinrecht stehe ich Ihnen bei Fragen zu Ihren Patientenrechten gerne zur Verfügung. Mein gesamtes Leistungsspektrum setzt sich aus den folgenden Punkten zusammen:

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