Ein Rechtsanwalt kostet Geld, wenn er Leistungen für Mandanten erbringt. Dabei ist es egal, ob er für Sie einen Schriftsatz verfasst, Sie vor Gericht vertritt oder Sie berät. Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass Sie die Preisgestaltung als fair empfinden.
Hier erfahren Sie, welche Kosten ich für meine Tätigkeit verrechne.
Kosten und Honorar von Rechtsanwalt Mag. Raoul Warnung
Kostenübersicht und individuelle Beratung
Wie viel kostet ein Anwalt?
Da ein Rechtsanwalt natürlich auch für Beratungsfehler während eines Erstgesprächs haftet, biete ich keine kostenlose Erstberatung an.
Das Erstgespräch kostet EUR 150,–, darin ist die Umsatzsteuer bereits enthalten. Dafür nehme ich mir eine halbe Stunde Zeit und gebe Ihnen eine erste Einschätzung Ihres Falles. Sollten Sie mir im Anschluss dieser Beratung eine Vollmacht erteilen, rechne ich Ihnen diese Kosten auf das zu zahlende Honorar an.
Je besser vorbereitet Sie zu diesem Termin kommen, desto genauer kann diese Einschätzung ausfallen. Nehmen Sie daher bitte die zugehörigen Unterlagen zum Erstgespräch mit.
Honorar von Mag. Raoul Warnung
Abhängig von der Art Ihres Falles gibt es mehrere Möglichkeiten der Honorargestaltung. Welche davon zur Anwendung kommt, unterliegt unserer individuellen Vereinbarung. Mir ist besonders wichtig, dass Sie jederzeit transparent über die Kosten informiert sind. Daher besprechen wir schon im Erstgespräch die Verrechnungsmethode.
1. Stundensatz
Grundsätzlich verrechne ich für meine Leistungen einen individuell vereinbarten Stundensatz. Dieser wird für alle Leistungen angewendet, egal, ob es sich um eine Verhandlung oder um eine Besprechung vor Ort, am Telefon oder um eine Kommunikation per SMS handelt.
Die kleinste verrechenbare Zeiteinheit beträgt 10 Minuten. Das heißt, dass zum Beispiel ein Telefonat, das drei Minuten dauert, mit 10 Minuten verrechnet wird.
Auf Wunsch übermittle ich Ihnen jederzeit eine Leistungsaufstellung, damit Sie sehen, wieviel Kosten bereits aufgelaufen sind.
2. Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK)
Im RATG ist klar vorgegeben, in welcher Höhe zum Beispiel die Verrichtung einer Verhandlung zu honorieren ist. Bei einem streitigen zivilrechtlichen Verfahren vor Gericht gilt das „Obsiegensprinzip“, das bedeutet, dass die unterliegende Partei dem Gegner die Kosten des Verfahrens zu ersetzen hat. Die Allgemeinen Honorar-Kriterien dient in gewissen Fällen ebenfalls als Grundlage für die Berechnung von Anwaltskosten.
3. Pauschale
In Fällen, in denen der Arbeitsaufwand gut einschätzbar ist – so zum Beispiel bei der Errichtung von Testamenten oder Vorsorgevollmachten – bietet sich ein Pauschalhonorar an. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie die genauen Kosten bereits bei der Auftragserteilung kennen.
Rechtsschutzversicherung bei Anwaltskosten
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich gerne für Sie die Kostendeckungsanfrage an Ihre Versicherung. Nach Bestätigung der Kostendeckung verrechne ich das Honorar direkt mit Ihrer Versicherung. Aber Vorsicht: Die meisten Rechtsschutzversicherer übernehmen Anwaltskosten für bestimmte Rechtsgebiete nicht! Dies gilt zum Beispiel für weite Teile des Straf- und des Verwaltungsrechts.
Haben Sie noch Fragen zur Honorargestaltung?