Verwaltungsstrafen:
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Mag. Raoul Warnung - Rechtsanwalt 1080 Wien

Mag. Raoul Warnung

Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafen.

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Was ist das Verwaltungsstrafrecht?

Das Verwaltungsstrafrecht in Österreich ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts, der sich mit der Ahndung von Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften und Gesetze befasst, die kein strafrechtliches Unrecht darstellen.

Im Gegensatz zum gerichtlichen Strafrecht, das zumeist gravierendere Verstöße regelt, finden sich im Verwaltungsstrafrecht Sanktionen für geringfügigere Verletzungen der Rechtsregeln. Man spricht daher von „Verwaltungsübertretungen“, was sich schon sprachlich weniger schlimm anhört als der Begriff „Straftat“.

Dabei handelt es sich zum Beispiel um Geschwindigkeitsüberschreitungen, alkoholisiertes Autofahren, Lärmbelästigungen oder Verstöße gegen die Leinenpflicht, um nur einige zu nennen.

Was passiert, wenn man eine Verwaltungsstrafe nicht bezahlt?

In den meisten dieser Fälle werden Geldstrafen verhängt, gleichzeitig wird für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe angedroht. In seltenen Fällen ist auch eine primäre Freiheitsstrafe möglich. Um ein weit verbreitetes Missverständnis gleich aufzuklären: man kann sich nicht aussuchen, dass man lieber ein paar Tage ins Gefängnis geht, um sich so die Bezahlung der Geldstrafe zu ersparen. Die Behörde wird zunächst versuchen, die verhängte Geldstrafe im Wege der Exekution einzutreiben und erst, wenn das erfolglos war, wird die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen.

Was ist eine Anonymverfügung?

Bei geringfügigen Übertretungen bekommt es meistens zu abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren (Anonymverfügung, Strafverfügung oder Organstrafverfügung).

Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafverfügung, bei der der Täter nicht namentlich bekannt gegeben wird. In Österreich wird die Anonymverfügung insbesondere im Bereich der Verkehrsdelikte angewendet.

Wenn bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit der Täter nicht festgestellt werden kann, kann die Behörde eine Anonymverfügung ausstellen und an den Halter des Fahrzeugs senden. In der Anonymverfügung wird der Tatvorwurf dargestellt und es wird ein Strafbetrag festgelegt. Der Halter des Fahrzeugs ist dann verpflichtet, den Strafbetrag zu zahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er nicht der Täter war.

Die Anonymverfügung hat den Vorteil, dass die Behörde den Verstoß schnell und einfach ahnden kann, ohne den Täter identifizieren zu müssen. Mit dieser Methode dürfen jedoch nur Strafen von maximal 365 Euro verhängt werden.

Was versteht man unter einem Ermittlungsverfahren?

Bei ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren wird im Gegensatz zu einem abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, das heißt, der Beschuldigte bekommt die Gelegenheit, sich schriftlich oder mündlich zu dem Vorwurf zu äußern.

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Was ist eine Verwaltungsstrafe?

Eine Verwaltungsstrafe ist eine Geldstrafe, die von einer Verwaltungsbehörde – in Wien zum Beispiel von einem Magistratischen Bezirksamt oder der Landespolizeidirektion – verhängt wird, um eine Verletzung von Gesetzen, oder Verordnungen zu ahnden. Die Höhe der Verwaltungsstrafe kann je nach Art des Verstoßes und der Gesetzgebung variieren.

Wie kann ich mich gegen eine Verwaltungsstrafe wehren?

Je nachdem, ob es um eine Strafverfügung oder ein Straferkenntnis geht, unterscheiden sich die zulässigen Rechtsmittel. Gegen eine Strafverfügung steht der Einspruch binnen zwei Wochen ab Zustellung zu, ein Straferkenntnis ist innerhalb von vier Wochen ab Zustellung mit Beschwerde an das jeweilige Landesverwaltungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht zu bekämpfen.

Sinn macht ein Rechtsmittel, wenn die Behörde zum Beispiel überhaupt keine glaubhaften Beweise für die Tat hat oder man von der Behörde nicht über seine Rechte aufgeklärt wurde. Dann kann die Strafe rechtswidrig sein.

Auch sollte stets geprüft werden, ob die Tat nicht bereits verjährt ist. Selbst wenn die Verwaltungsübertretung tatsächlich begangen wurde, kann die verhängte Verwaltungsstrafe zu hoch sein. So wie im gerichtlichen Strafrecht sind nämlich die Erschwerungs- und Milderungsgründe, die Schwere der Schuld und die Höhe des Einkommens des Beschuldigten auch im Verwaltungsstrafrecht zu berücksichtigen.

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Es ist wichtig zu beachten, dass es in jedem Fall darauf ankommt, die geltenden Fristen einzuhalten und die Einspruchs- oder Beschwerdegründe klar und nachvollziehbar darzulegen. Nur so haben Sie die Chance, die Entscheidung der Behörde zu Ihren Gunsten zu beeinflussen oder aufzuheben.

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