Neues zum elektronisch überwachten Hausarrest – der „Fußfessel“
Der elektronisch überwachte Hausarrest, im Volksmund „Fußfessel“ genannt, ist in Österreich eine Alternative zum klassischen Haftaufenthalt. Sie erlaubt es Straftätern, ihre (Rest-)Haftstrafe unter strengen Regeln und Auflagen im eigenen Zuhause abzusitzen. Hier informiere ich Sie über die wesentlichsten Neuerungen im Zusammenhang mit der Fußfessel, die seit 1. September 2025 in Kraft sind.
Ausweitung auf Freiheitsstrafen bis zu 24 Monaten (Rest-)haft
Bislang war der elektronisch überwachte Hausarrest nur zulässig, wenn die (restliche) Haftzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Nunmehr wurde dieser Zeitraum auf Strafen und Strafreste von bis zu zwei Jahren ausgedehnt.
Nun können auch Personen mit längeren Haftstrafen von der Fußfessel profitieren – ein bedeutender Schritt insbesondere für Ersttäter und Verurteilte mit stabiler Lebensführung.
Antrag bereits vor Haftantritt
Neu ist, dass Verurteilte künftig bereits in der Aufforderung zum Strafantritt über die Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests informiert werden müssen. Gleichzeitig soll es ihnen ermöglicht werden, bereits vor dem Haftantritt einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest stellen zu können. Bis zur Entscheidung über diesen Antrag soll der Strafantritt aufgeschoben werden.
Wichtig: Verurteilungen aufgrund von schwerer Gewalt-, Sexualdelikte oder terroristischer Strafsachen sind von der geplanten Neuregelung weiterhin ausgenommen!
Persönliche Beratung zur Fußfessel Österreich – Ich begleite Sie
Die elektronische Fußfessel kann eine echte Chance auf einen geregelten Alltag und einen Neustart sein. Damit der Antrag nicht an Formalitäten scheitert und alle Voraussetzungen erfüllt sind, steht RAWLAW Ihnen mit Erfahrung im Strafvollzugsrecht zur Seite. Ich prüfe Ihre individuelle Situation, unterstütze bei der Antragstellung und vertrete Sie im Beschwerdeverfahren. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und sichern Sie sich professionelle Hilfe für Ihren Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben.
Erweiterte Bewegungsfreiheit
Bei einem länger dauernden elektronisch überwachten Hausarrest soll dem Betroffenen künftig auch Zeiten außerhalb der Unterkunft möglich sein – etwa für Sport, soziale Kontakte oder Freizeitgestaltung. Dadurch sollen mögliche psychische Krisen vermieden, eine Reduktion von vorzeitigen Abbrüchen sichergestellt und die Resozialisierung des Straftäters beschleunigt werden.
Eine mehrmonatige Erprobungsphase soll dabei helfen, individuell abgestimmte Lockerungen zu gewähren – ein Modell, das sich auch in der Praxis bewährt hat.
Sichern Sie sich Ihre individuelle Rechtsberatung zur Fußfessel Österreich
Aus Sicht der Verteidigung ist klar: Wer rechtzeitig handelt, hat bessere Chancen. Eine frühzeitige Prüfung der Voraussetzungen für die Fußfessel ist entscheidend. Die dafür geltenden Fristen sind kurz bemessen, rasches Handeln ist daher unumgänglich.
Wenn Sie selbst oder jemand in Ihrem Umfeld von einer bevorstehenden Haft betroffen ist, sollten Sie Ihre Möglichkeiten rechtlich abklären lassen. Ich prüfe, ob ein Antrag auf Fußfessel im konkreten Fall Aussicht auf Erfolg hat – und begleite Sie durch das gesamte Verfahren.
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