Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst dann wirksam wird, wenn die Person für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt, zum Beispiel den Kindern oder Freunden. Wofür Sie die Vorsorgevollmacht erteilen, können sie individuell festlegen. Die Bandbreite reicht von einer Vertretungsbefugnis nur für ein einzelnes Geschäft bis hin zur Befugnis des Bevollmächtigten, Entscheidungen in den wichtigsten Lebensbereichen des Vertretenen zu treffen, seien es die Verwaltung des Vermögens oder auch die Zustimmung zu medizinischen Eingriffen zu erteilen.
Die Vorsorgevollmacht kann nur vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder in einfachen Fällen auch vor einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden und muss schriftlich abgefasst sein. Sie wird in einem eigenen Register, dem Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis hinterlegt.