Vorsorge

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst dann wirksam wird, wenn die Person für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt, zum Beispiel den Kindern oder Freunden. Wofür Sie die Vorsorgevollmacht erteilen, können sie individuell festlegen. Die Bandbreite reicht von einer Vertretungsbefugnis nur für ein einzelnes Geschäft bis hin zur Befugnis des Bevollmächtigten, Entscheidungen in den wichtigsten Lebensbereichen des Vertretenen zu treffen, seien es die Verwaltung des Vermögens oder auch die Zustimmung zu medizinischen Eingriffen zu erteilen.

Die Vorsorgevollmacht kann nur vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder in einfachen Fällen auch vor einem Erwachsenenschutzverein errichtet werden und muss schriftlich abgefasst sein. Sie wird in einem eigenen Register, dem Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis hinterlegt.

Es ist verständlich, dass man sich nicht gerne über dieses Thema Gedanken macht, solange man gesund ist. Aber nur mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass im Falle des Falles so entschieden wird, wie Sie es sich wünschen. Speziell dann, wenn Sie Ihre Wünsche nicht mehr äußern können.

Sie wollen Ihre Angelegenheiten in sicheren Händen wissen, falls Sie zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer schweren Erkrankung entscheidungsunfähig werden?

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Patientenverfügung

Während die Vorsorgevollmacht die Entscheidungsbefugnis einem anderen überträgt, regeln Sie mit einer Patientenverfügung im Vorhinein selbst, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen, sollten Sie später aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage sein. Sei es, weil Sie nicht mehr reden und auch sonst nicht mehr kommunizieren können, sei es, weil Sie nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügen.

Bevor eine Patientenverfügung erstellt werden kann, muss ein Arzt Sie eingehend aufklären. Es muss Ihnen deutlich gemacht werden, welche Folgen die Verfügung für Ihre medizinische Behandlung hat. Außerdem prüft der Arzt Ihre Einsichts- und Urteilsfähigkeit und hält dies schriftlich fest. Dafür gibt es eigene Formblätter.

Um sicherzugehen, dass die behandelnden Ärzte Ihre Patientenverfügung im Ernstfall kennen, können Sie diese im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte eintragen lassen. Hierdurch können Krankenhäuser schnell und einfach den Inhalt ihrer Verfügung einsehen, ohne dass lange danach gesucht werden muss.

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