Was ist das Verwaltungsstrafrecht?
Im Gegensatz zum gerichtlichen Strafrecht, das zumeist gravierendere Verstöße regelt, finden sich im Verwaltungsstrafrecht Sanktionen für geringfügigere Verletzungen der Rechtsregeln. Man spricht daher von „Verwaltungsübertretungen“, was sich schon sprachlich weniger schlimm anhört als der Begriff „Straftat“.
Dabei handelt es sich zum Beispiel um Geschwindigkeitsüberschreitungen, alkoholisiertes Autofahren, Lärmbelästigungen oder Verstöße gegen die Leinenpflicht, um nur einige zu nennen.
In den meisten dieser Fälle werden Geldstrafen verhängt, gleichzeitig wird für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe angedroht. In seltenen Fällen ist auch eine primäre Freiheitsstrafe möglich. Um ein weit verbreitetes Missverständnis gleich aufzuklären: man kann sich nicht aussuchen, dass man lieber ein paar Tage ins Gefängnis geht, um sich so die Bezahlung der Geldstrafe zu ersparen. Die Behörde wird zunächst versuchen, die verhängte Geldstrafe im Wege der Exekution einzutreiben und erst, wenn das erfolglos war, wird die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen.