Verwaltungsstrafrecht

Was ist das Verwaltungsstrafrecht?

Im Gegensatz zum gerichtlichen Strafrecht, das zumeist gravierendere Verstöße regelt, finden sich im Verwaltungsstrafrecht Sanktionen für geringfügigere Verletzungen der Rechtsregeln. Man spricht daher von „Verwaltungsübertretungen“, was sich schon sprachlich weniger schlimm anhört als der Begriff „Straftat“.

Dabei handelt es sich zum Beispiel um Geschwindigkeitsüberschreitungen, alkoholisiertes Autofahren, Lärmbelästigungen oder Verstöße gegen die Leinenpflicht, um nur einige zu nennen.

In den meisten dieser Fälle werden Geldstrafen verhängt, gleichzeitig wird für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe angedroht. In seltenen Fällen ist auch eine primäre Freiheitsstrafe möglich. Um ein weit verbreitetes Missverständnis gleich aufzuklären: man kann sich nicht aussuchen, dass man lieber ein paar Tage ins Gefängnis geht, um sich so die Bezahlung der Geldstrafe zu ersparen. Die Behörde wird zunächst versuchen, die verhängte Geldstrafe im Wege der Exekution einzutreiben und erst, wenn das erfolglos war, wird die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen.

Bei geringfügigen Übertretungen bekommt es meistens zu abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren (Anonymverfügung, Strafverfügung oder Organstrafverfügung).

Bei ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren wird im Gegensatz zu einem abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, das heißt, der Beschuldigte bekommt die Gelegenheit, sich schriftlich oder mündlich zu dem Vorwurf zu äußern.

Wie kann ich mich gegen eine Verwaltungsstrafe wehren?

Je nachdem, ob es sich um eine Strafverfügung oder ein Straferkenntnis geht, unterscheiden sich die zulässigen Rechtsmittel. Gegen eine Strafverfügung steht der Einspruch binnen zwei Wochen ab Zustellung zu, ein Straferkenntnis ist mit Beschwerde an das jeweilige Landesverwaltungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht zu bekämpfen.

Sinn macht ein Rechtsmittel, wenn die Behörde zum Beispiel überhaupt keine glaubhaften Beweise für die Tat hat oder man von der Behörde nicht über seine Rechte aufgeklärt wurde. Dann kann die Strafe rechtswidrig sein.

Auch sollte stets geprüft werden, ob die Tat nicht bereits verjährt ist. Selbst wenn die Verwaltungsübertretung tatsächlich begangen wurde, kann die verhängte Verwaltungsstrafe zu hoch sein. So wie im gerichtlichen Strafrecht sind nämlich die Erschwerungs- und Milderungsgründe, die Schwere der Schuld und die Höhe des Einkommens des Beschuldigten auch im Verwaltungsstrafrecht zu berücksichtigen.

Sie haben eine Strafverfügung oder ein Straferkenntnis bekommen?
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