Fremden- & Asylrecht

Aufenthaltstitel

Sie wohnen noch im Ausland und würden gerne in Österreich leben, vielleicht weil Familienangehörige hier leben oder Sie eine Arbeit in unserem schönen Land gefunden haben? Sie überlegen, Ihre Familie aus dem Ausland nach Österreich nachzuholen? Sie haben bereits einen Aufenthaltstitel und möchten diesen verlängern oder auf einen anderen umsteigen?

Die Gesetzeslage im Niederlassungsrecht ist äußerst unübersichtlich und die Kommunikation mit der in Wien zuständigen MA 35 ist nicht immer einfach. Ich berate Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei, den für Sie passenden Aufenthaltstitel zu wählen.

Asylverfahren

Sie haben einen Antrag auf Asyl oder die Gewährung von subsidiärem Schutz gestellt? Sie haben einen negativen Bescheid erhalten und möchten sich dagegen zur Wehr setzen?

Ich berate und vertrete Sie in Ihrem Asylverfahren von der Antragstellung bis zur Beendigung des Verfahrens.

Ich bereite Sie ausführlich auf die Einvernahmen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) vor und verfasse für Sie eine Beschwerde, wenn sie einen negativen Bescheid vom BFA erhalten haben. Ist auch die Entscheidung des BVwG negativ, prüfe ich, ob der Gang zum Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof aussichtsreich ist und erhebe das passende Rechtsmittel.

Aufenthaltsverbote und Rückkehrentscheidungen

Haben Sie zu Unrecht eine Entscheidung zur Rückkehr in ihr Heimatland erhalten oder wurden Sie bereits in Schubhaft genommen? Wurde über Sie wegen einer Straftat ein Aufenthalts- oder ein Einreiseverbot verhängt?

Österreich ist bei der Verhängung von Aufenthaltsverboten nach einer Straftat sehr streng. Diese Aufenthaltsverbote werden oft bereits aufgrund geringer Straftaten für fünf oder zehn Jahre und für die gesamte Europäischen Union erlassen. Dagegen sollte unbedingt ein Rechtsmittel an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. So kann erreicht werden, dass das Aufenthalts- oder Einreiseverbot aufgehoben oder zumindest verkürzt wird. Auch nach Rechtskraft des Verbots kann nach einer gewissen Zeit ein Antrag auf Aufhebung oder Verkürzung gestellt werden.