Arzthaftungsrecht

Wenn Sie sich von einem Arzt oder in einem Krankenhaus behandeln lässt, gehen Sie zu Recht davon aus, dass Ihnen dort geholfen wird. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass ein Patient aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers einen Schaden erleidet. Dies hat auch damit zu tun, dass Krankenhäuser und Ärzte heutzutage unter immer höheren (Kosten-) Druck als früher stehen, was natürlich das Auftreten von Behandlungsfehlern begünstigt.

Was sind solche ärztlichen Behandlungsfehler?

Dazu zählen vor allem:

  • eine falsche Diagnose
  • mangelhafte Aufklärung des Patienten durch den Arzt über die Risiken der Behandlungen
  • fehlerhafte, das heißt, nicht nach den Regeln der Kunst (daher der Name „Kunstfehler“) durchgeführte Operationen oder Heilbehandlungen

In den vergangenen Jahren haben die Gerichtsverfahren zugenommen, in denen über die Haftung eines Arztes abgesprochen wurde.

In diesen Verfahren stehen medizinische Sachfragen im Vordergrund, weshalb den Sachverständigen eine besonders wichtige Rolle zukommt. Daher ist es ratsam, in solchen Fällen bereits vor Einbringung einer Klage medizinische Sachverständige mit ihren Fachkenntnissen heranzuziehen. Dadurch ist es möglich, zu beurteilen, ob eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Falls nicht, bleibt Ihnen ein unnötiger Prozess erspart.

Aufklärungsfehler

Da die meisten Eingriffe heutzutage technisch korrekt, also nach den Regeln der Kunst, durchgeführt werden, kommt dem Aufklärungsfehler mittlerweile eine große Bedeutung zu. Die rechtswirksame Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung setzt die ihr vorausgegangene ausreichende Aufklärung des Patienten voraus.

Diese umfasst die Pflicht, den Patienten über Art und Schwere sowie über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung oder ihrer Unterlassung aufzuklären. Die Aufklärung soll den Patienten in die Lage versetzen, in Kenntnis der wesentlichen Umstände und Folgen der in Aussicht genommenen Behandlung die Tragweite seiner Erklärung zu überschauen.

In der Praxis werden für die Aufklärung oft Formulare, Merkblätter und Aufklärungsbögen verwendet, die jedoch nicht das persönliche Gespräch ersetzen können.

Klärt der Arzt beispielsweise nicht über die typischen Risiken einer Operation auf und verwirklicht sich bei dem Eingriff ein derartiges Risiko, dann haftet der Arzt, obwohl er die Operation einwandfrei durchgeführt hat!

In einem Gerichtsverfahren muss zudem der Arzt (und nicht der Patient) beweisen, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Das ist eine Ausnahme von der Regel, wonach der Geschädigte die für ihn günstigen Tatsachen im Prozess beweisen muss.

Ansprüche

Dem Patienten steht zum einen ein Schmerzensgeld für die erlittenen Schmerzen zu.

Darüber hinaus kann der Patient jene Heilungskosten als Schadenersatz verlangen, die ihm durch den Behandlungsfehler – etwa für nötig gewordene Folgeoperationen – zusätzlich entstanden sind.

Ist der Patient selbstständig erwerbstätig, kann er seinen Verdienstentgang geltend machen.

Darüber hinaus kann der geschädigte Patient auch Pflege- Betreuungs- und Haushaltshilfekosten sowie Kosten einer notwendigen Adaption der Wohn- und sonstigen Lebensverhältnisse (zB. Kfz-Umbau, Hausumbau) verlangen.

Führt der Behandlungsfehler zu einer nachteiligen Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes eines Patienten, kann unter gewissen Umständen auch ein angemessener Entschädigungsbetrag zugesprochen werden (Verunstaltungsentschädigung).

Sie wurden möglicherweise falsch operiert und überlegen rechtliche Schritte gegen das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt?
Sie wurden mangelhaft über die Risiken eines Eingriffs aufgeklärt?
Sie haben noch Fragen zum Thema Arzthaftung?